Umgangsausschluss bei häuslicher Gewalt: Die neue Rechtsprechung
Fachvortrag zur Durchsetzung des Opferschutzes im Familienrecht auf Basis der Istanbul-Konvention und aktueller BGH-Rechtsprechung.
Das Problem: Erzwungener Umgang gefährdet das Kindeswohl
Trotz häuslicher Gewalt zwingen Gerichte Opfer und Kinder oft zum Umgang mit dem Täter – im Namen des Kindeswohls. Diese Praxis ignoriert die psychischen und physischen Gefahren und widerspricht dem Gewaltschutzgesetz. Für Betroffene und ihre Anwälte ist dieser Zustand unerträglich.
Die Lösung: Ihre neue juristische Argumentationsgrundlage
Dieser Fachvortrag rüstet Sie mit dem entscheidenden Wissen aus, um den Umgangsausschluss erfolgreich zu beantragen. Nutzen Sie Artikel 31 der Istanbul-Konvention als direkt anwendbares Recht und die neueste, wegweisende Rechtsprechung des BGH und der Oberlandesgerichte für Ihre Mandanten.
Umfassendes Curriculum: Vertiefung in Opferschutz und Recht
Der Vortrag bietet eine lückenlose Analyse der aktuellen Rechtslage mit Fokus auf die Durchsetzung des Art. 31 Istanbul-Konvention. Die Inhalte sind praxisorientiert aufbereitet, um sofortige Antragsstrategien zu ermöglichen.
Moderne Argumentationsstrategien und Fallanalysen
- Die "Gefahr für das Leben" als absolutes Ausschlusskriterium: Analyse der Schwelle zwischen Gefährdung und akuter Lebensgefahr.
- Beweiswürdigung bei häuslicher Gewalt: Umgang mit dem Zeugnisverweigerungsrecht, Polizeiberichten und psychologischen Gutachten.
- Die Rolle der Verfahrensbeistandschaft: Klärung und Aufgaben.
- Einschätzung von PAS Syndrom (Parental Alienation) vs. echte Schutzbedürftigkeit: Aus der Zeit gekommene Modelle im Kindschaftsrecht.
- Schutzanordnungen nach Gewaltschutzgesetz: Interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen Familiengericht und Strafverfolgungsbehörden.
- Internationale Dimension: Kindschaftsrecht im Kontext von Flucht und Migration bei Gewaltopfern.
- Kostenfragen und Verfahrenskostenhilfe: Strategien für die Finanzierung komplexer Gutachten und langwieriger Verfahren.
- Zukunftsperspektiven: Was bedeutet der neue BGH-Trend für das deutsche Familienrecht in den nächsten 5 Jahren?
Zielgruppe des Fachvortrags
Verfahrensbeiständ:innen, Mitarbeiter:innen von Jugendämtern und Gewaltschutzorganisationen, die ihre juristische Kompetenz zum Schutz von Opfern häuslicher Gewalt auf den neuesten Stand bringen wollen.
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