Die Rolle des Verfahrensbeistands ('Anwalt des Kindes') kritisch beleuchtet

Fachvortrag: Kritische Analyse der Rolle des Verfahrensbeistandes im Familienrecht

Die „Anwälte des Kindes“ zwischen Anspruch, Praxis und Verantwortung

Fortbildung Kindschaftsrecht Jugendhilfe, Jugendamt und Gewaltschutzeinrichtungen


Kurzbeschreibung des Vortrags

Der Verfahrensbeistand wird im familiengerichtlichen Verfahren häufig als „Anwalt des Kindes" bezeichnet. Diese Zuschreibung suggeriert eine klare Interessenvertretung – wirft in der Praxis jedoch grundlegende rechtliche und fachliche Fragen auf. Zwischen gesetzlichem Auftrag, tatsächlicher Verfahrensrolle und praktischer Umsetzung bestehen erhebliche Spannungsfelder.

Der Fachvortrag beleuchtet die Rolle der Verfahrensbeistandschaft kritisch und differenziert. Im Mittelpunkt stehen die rechtlichen Grundlagen nach dem FamFG, BGB und Gewaltschutzgesetz die Grenzen der Funktion sowie typische Fehlentwicklungen in der Praxis. Ziel ist es, eine realistische und rechtssichere Einordnung der Rolle vorzunehmen – insbesondere im Hinblick auf Kindeswohl, Verfahrensfairness und institutionelle Verantwortung.


Inhalte des Vortrags: Kindschaftsrecht und FamFG

  • Rechtliche Stellung und gesetzlicher Auftrag des Verfahrensbeistands (§ § 158  ff. FamFG )

  • Kritischer Blick auf den Begriff „Anwalt des Kindes": Herkunft, Bedeutung und Missverständnisse

  • Abgrenzung zur anwaltlichen Vertretung und zu anderen Verfahrensbeteiligten

  • Kindeswille vs. Kindeswohl: rechtliche und praktische Konfliktlagen in Sorgerecht und Umgang

  • Rolle des Verfahrensbeistands in komplexen Sorgerechts- und Umgangsverfahren

  • Risiken von Rollenvermischung, Interessenkonflikten und fehlender Neutralität

  • Besonderheiten: Der Verfahrensbeistand im Kontext häuslicher Gewalt und Kindeswohlgefährdung

  • Auswirkungen auf die gerichtliche Entscheidungsfindung und Beweiswürdigung


Zielgruppe der Fortbildung

Der Fachvortrag richtet sich insbesondere an:

  • Mitarbeiter:innen der Jugendamtsbehörden (Jugendamt)

  • Sozialarbeiter:innen

  • Mitarbeitende freier Träger der Jugendhilfe und sozialer Arbeit

  • Beratungsstellen, Erziehungsberatungsstellen und Kinderschutzfachkräfte

  • Fachkräfte in Fort- und Weiterbildung im Recht des Kindeswohls


Veranstaltungsformat und Didaktik

  • Fachvortrag mit klarer rechtlicher Einordnung aktueller Rechtsprechung

  • Kritische Analyse typischer Praxisbeispiele aus der Familiengerichtsbarkeit

  • Diskussion rechtlicher und ethischer Fragestellungen im Kindeswohlkontext

  • Raum für Rückfragen, Fallbesprechungen und fachlichen Austausch

Dauer und Umfang flexibel nach Absprache (z. B. 60–90 Minuten oder vertiefende Halbtagsformate).


Mehrwert für Ihre Institution und Organisation

  • Klärung von Rollenverständnis, Kompetenzen und Zuständigkeiten im Kindschaftsrecht

  • Sensibilisierung für rechtliche Grenzen und professionelle Verantwortung

  • Förderung transparenter und fairer Verfahrensgestaltung in familiengerichtlichen Abläufen

  • Beitrag zur Qualitätssicherung in Sorgerechts- und Umgangsverfahren

  • Stärkung des Kindeswohls durch rechtssichere Praxisanwendung


Organisation & Buchung

Der Fachvortrag ist bundesweit als Präsenzveranstaltung oder im Rahmen von Fachtagen buchbar.  - Digital