KANZLEI SOLEIMANKEHL

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Ihr Partner im Recht

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Obwohl die Höhe der Rechtsanwaltsgebühren in Deutschland gesetzlich geregelt ist, ist es für Mandanten oft schwierig, die Kosten der Beauftragung einzuschätzen. Die folgenden Punkte mögen hierfür einen ersten Anhalt bieten:

 

1. Erstberatung

Die Kanzlei Soleimankehl veranschlagt für eine Erstberatung pauschal 70 bis 150  Euro,  abhängig von der Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage. Rechtsanwälte dürfen für ein Erstberatungsgespräch ohne besondere Vereinbarung bis zu 226,10 Euro in Rechnung stellen. Für Angehörige des Auswärtigen Amtes und deren Partner gelten Sonderbedingungen. Ein Telefonat und ein Gespräch über etwaig entstehende Gebühren ist in jedem Fall kostenlos.

 

2. Außergerichtliche Vertretung

Sofern eine außergerichtliche Vertretung ersucht wird, etwa durch Aufsetzen eines anwaltlichen Schreibens, entstehhen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Sie richten sich nach dem Streitwert. Bei einem Streitwert von 5.000 Euro betragen diese Gebühren in der Regel 492,54 Euro. Es ist Rechtsanwälten berufsrechtlich untersagt, Honorarvereinbarungen abzuschließen, die unterhalb der Gebührensätze des RVG liegen. RVG-Gebühren gelten im internationalen Vergleich als sehr niedrig. Die Kanzlei Soleimankehl versucht Mandanten stets so zu beraten, dass die Kostenlast auf den Gegner übertragen werden kann.Das ist etwa möglich,  wenn dieser sich zuvor im Schuldnerverzug befand oder Anwaltskosten zum erstattungsfähigen Schadensersatz gehören, z.B. bei Autounfällen oder Transportschäden.

 

3. Gerichtliche Vertretung

Wird eine gerichtliche Vertretung erforderlich, betragen die Anwaltsgebühren bei einem Streitwert von 5.000 Euro in der Regel weitere  690,85 Euro. Hinzu kommen Gerichtskosten, die bei demselben Streitwertin in der Regel 438 Euro betragen. Die Kosten des Gerichtsverfahrens trägt der Verlierer.